Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden
Nur ausnahmsweise bedarf es der Einwilligung nicht. Nämlich dann, wenn die Speicherung unverzichtbar ist, um die Verwendung eines vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes zu ermöglichen
(z. B. Warenkorbfunktion zum temporären Speichern der vom Nutzer ausgewählten Artikel).
Aber: Allen Seitenbesuchern, die keine Einwilligung erteilen, muss es gleichwohl weiterhin möglich sein, die Webseite zu besuchen, ohne dass Cookies gesetzt werden.